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Der Begriff „Winterspielplatz“ ist eine geschützte Wortmarke, die von der Berliner Stadtmission beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert wurde.
Gemeint sind mit „Winterspielplatz“ nichtkommerzielle, kirchliche Spielplätze für Kleinkinder, vornehmlich in Gemeinderäumen, die im Winter betrieben werden.
Wer den Begriff nutzen möchte, muss eine Lizenz dafür erwerben. Die Berliner Stadtmission hat uns als Bund FeG die Möglichkeit eingeräumt, einen Sammel-Lizenzvertrag abzuschließen. Dadurch beträgt die Gebühr für den Erwerb der Lizenz 40,- € jährlich. Das ist für die einzelne Gemeinde deutlich kostengünstiger.
Wer diese von uns verliehene Unterlizenz erwirbt, kann die Wortmarke „Winterspielplatz“ als Gemeinde für den Spielplatz im Winterhalbjahr nutzen. Als Lizenznehmer ist die Gemeinde verpflichtet, auf der Internetpräsenz folgenden Vermerk anzubringen: „Winterspielplatz“ ist eine Marke des Vereins für Berliner Stadtmission. Hierbei ist www.berliner-stadtmission.de als Link anzubringen.
Zur Zeit bieten beim Bund FeG 15 Gemeinden einen Winterspielplatz an.
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