Ein Winterspielplatz ist eine wertvolle Unterstützung für Familien mit kleinen Kindern und bereichert gleichzeitig die Gemeinde, die dadurch im Ort sichtbarer wird. Viele Gemeindemitglieder und Freunde können sich auf unterschiedliche Weise engagieren, wobei durch den saisonalen Charakter die Mitarbeit flexibel bleibt.
Bedarf und Ressourcen prüfen: Zunächst wird geklärt, ob ein Winterspielplatz in der Umgebung gebraucht wird und ob die Gemeinde die nötigen Ressourcen hat.
Motivationsphase: Die Entscheidung für das Projekt sollte von der gesamten Gemeinde getragen und unterstützt werden.
Start und Evaluation: Nach dem Start sollte am Ende jeder Saison überprüft werden, ob die Ziele erreicht wurden und wie das Projekt verlaufen ist.
Der Begriff „Winterspielplatz“ ist eine geschützte Wortmarke, die von der Berliner Stadtmission beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert wurde.
Gemeint sind mit „Winterspielplatz“ nichtkommerzielle, kirchliche Spielplätze für Kleinkinder, vornehmlich in Gemeinderäumen, die im Winter betrieben werden.
Wer den Begriff nutzen möchte, muss eine Lizenz dafür erwerben. Die Berliner Stadtmission hat uns als Bund FeG die Möglichkeit eingeräumt, einen Sammel-Lizenzvertrag für unsere FeG’s abzuschließen. Dadurch beträgt die Gebühr für den Erwerb der Lizenz 40,- € jährlich.
Wer diese von uns verliehene Unterlizenz erwirbt, kann die Wortmarke „Winterspielplatz“ als FeG für den Spielplatz im Winterhalbjahr nutzen. Als Lizenznehmer ist die Gemeinde verpflichtet, auf der Internetpräsenz folgenden Vermerk anzubringen: „Winterspielplatz“ ist eine Marke des Vereins für Berliner Stadtmission. Hierbei ist www.berliner-stadtmission.de als Link anzubringen.
Wer diese Dienstleistung als FeG über uns nutzen möchte, kann das folgende Formular ausfüllen.